ÜBER UNS

honorar

Sie interessieren Sich für Osteopathie-Kosten? Hier erfahren Sie mehr.

Die Praxis Böhler ist eine reine Privatpraxis. Wenn Sie bei einer Privaten Krankenkasse versichert sind oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben, können Sie unsere Rechnung zur Erstattung einreichen.

Unsere Leistungen sind beihilfefähig und wir rechnen im Falle einer Beihilfeberechtigung in der Regel zum Beihilfesatz ab.

Trägt die gesetzliche Kasse Ihre Osteopathie-Kosten?

Inzwischen erstatten auch viele gesetzliche Krankenkassen eine osteopathische Behandlung bei einem qualifizierten Osteopathen. Unsere Praxis ist Mitglied in den größten Osteopathieverbänden, BVO, VOD, VWOD und VOSD und erfüllt deren Anforderungen zu 100 Prozent. Informieren Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, ob sie Ihre Behandlung unterstützen.